Was steckt hinter dem Kodex?
Der Kodex entstand 1981. Zu dieser Zeit wurden Muttermilchersatzprodukte so beworben, dass Mütter dadurch vom Stillen abgehalten und immer weniger Babys gestillt wurden. Der Kodex setzt sich also für das Stillen ein, denn es stehen nicht jeder Familie auf der Welt sauberes Wasser und eine hygienische Umgebung zur Verfügung, die für die Zubereitung von Muttermilchersatzprodukten notwendig ist, um die Gesundheit von Müttern und Kindern nicht zu gefährden.
Dabei beinhaltet der Kodex auch, dass einer Familie natürlich Muttermilchersatzprodukte zur Verfügung stehen und sachgemäß eingesetzt werden müssen, wenn sie benötigt werden, sie aber (ähnlich wie verschreibungspflichtige Medikamente) nicht beworben werden sollen.
Neben den Muttermilchersatzprodukten (wie Formula-Nahrung für Babys) schließt der Kodex auch jede Art von Milch oder Produkte, die Milch ersetzen sollen, ein. Dazu gehören auch Folgemilch und Kindermilch, die speziell für die Ernährung von Babys und Kleinkindern bis zum 3. Geburtstag beworben werden.
Außerdem werden alle anderen Nahrungsmittel und Getränke mit eingeschlossen, die in den ersten 6 Lebensmonaten als "geeignete Ernährung eines Babys" beworben werden. Das beinhaltet Produkte wie Babytees, Babysäfte und Babywasser. Und: Flaschen und Schnuller werden genauso mit einbezogen!
Aufklärung statt Werbung
Der Dreh- und Angelpunkt des Kodexes ist die Vermarktung der o.g. Produkte - es geht nicht um die Herstellung oder Verwendung. Es darf also keine Werbung (Fernsehen, Zeitschriften, Social Media, Webseiten, usw.) oder andere Form der Vermarktung gemacht werden.
Außerdem dürfen die Hersteller und Händler keine Proben, Werbung, Rabattcoupons, Preisreduzierungen, Sonderverkäufe an Schwangere, Mütter und deren Familienmitglieder ausgeben und diese nicht direkt oder indirekt kontaktieren und beraten (weder im Einzelhandel noch in den sozialen Medien!).
Das Personal wird geschützt - keine Interessenkonflikte
Die Vermarktung beim Gesundheitspersonal und in Gesundheitseinrichtungen ist außerdem eingeschlossen. Das bedeutet, dass zum Beispiel das Krankenhaus oder die Hebamme keine kostenlosen oder bezuschussten Lieferungen von Muttermilchersatzprodukten, Saugern oder Flaschen erhalten, bzw. annehmen dürfen. Dies beinhaltet auch Werbung mit dem Firmenlogo wie Kugelschreiber, Flyer, Proben und persönliche Geschenke an das Personal.
Nun ist es ja selbstverständlich, dass in einem Krankenhaus, in dem Babys zur Welt kommen und ggf. behandelt werden, zum Beispiel Formula-Nahrung und Flaschen, die aus medizinischen Gründen benötigt werden, zur Verfügung stehen. Diese müssen aber von der Klinik selbst auf normalem Beschaffungsweg eingekauft werden und dürfen nicht preisreduziert oder kostenlos vom Hersteller bereitgestellt werden. So sollen auch Interessenkonflikte für das Krankenhaus und das Personal vermieden werden.